Mitglied werden und Vorteile nutzen
Der Bayer. Wohnungs- und Eigentümerverband e.V. bietet seinen Mitglieder eine Vielzahl an Beratungsleistungen. Lassen Sie sich von unseren Experten ausführlich beraten, damit Sie Fallstricke beim Wohnungs- und Hauskauf schnell erkennen. Unsere Beratungsleistungen im Überblick.
Ihre Vorteile im Überblick
In unserer dreiteiligen Video-Serie geben wir Ihnen einen kurzen Überblick, was der BWE für Sie leistet. Wir bieten nicht nur eine fundierte Rechtsberatung, sondern informieren Sie gezielt über spezielle Themen. Nutzen Sie die Vorteile einer kostengünstigen Mitgliedschaft und seien Sie gewappnet, wenn es mit Ihrer Wohnimmobilie einmal Ärger geben sollte.
Beitrittserklärung
Ich erkläre hiermit den Beitritt zum BAYER. WOHNUNGS- UND GRUNDEIGENTÜMERVERBAND e.V. / BUND DER WOHNUNGS- UND GRUNDEIGENTÜMER
Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Kalenderjahr € 48,00 und für die 2. und jede weitere Wohneinheit € 12,00.
Eine einmalige Aufnahmegebühr von € 20,00 wird erhoben.
Der Betrag wird jährlich im Voraus vom genannten Konto abgebucht.
Die Verbandszeitschrift WOHNUNG & HAUS informiert die Mitglieder des BWE über Themen rund um die Immobilie.
Der Bezugspreis von WOHNUNG & HAUS ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. WOHNUNG & HAUS erscheint vierteljährlich.
Die Beratungsleistung des Bayer. Wohnungs- und Grundeigentümerverband e.V.
Der Bayer. Wohnungs- und Grundeigentümerverband e.V bietet seinen Mitgliedern eine Vielzahl von Beratungsleistungen an. Diese reicht von baurechtlicher über steuerrechtliche Beratung bis hin zur Wahl der passenden Versicherungen.
Die rechtliche Beratung des BWE
Beim Immobilienkauf beginnt die rechtliche Beratung mit der überschlägigen Prüfung des Kaufvertrages, des Makler- und ggf.des Architektenvertrages. Die Mietberatung erstreckt sich auf Hilfe beim Abschluss / Gestaltung des Mietvertrages mit dem Mieter, Fragen zur Eigenbedarfskündigung, Mieterhöhung und Nebenkostenabrechnung etc.
Ein wichtiges Thema ist auch die Abwehr von Mietminderungsansprüchen des Mieters. Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind Fragen zur Abnahme und zu den Schönheitsreparaturen zu klären.
Beim Erwerb einer Eigentumswohnung sollten zusätzlich Teilungserkärung, Gemeinschaftsordnung und Verwaltervertrag eingesehen werden. Fragen gibt es im Rahmen der Verwaltung von Wohnungseigentum, z. B. der Wahl bzw. Abwahl des Verwalters, der Durchführung der Wohnungseigentümerversammlung, der Aufstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans.
Nicht selten gilt es, Rechtsfragen hinsichtlich der Abnahme des Sonder- und Gemeinschaftseigentums, der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie Fragen der Verjährung, zu behandeln.
Für Bauherren sind im Rahmen des Genehmigungsverfahren oft Fragen der Erschließungskosten, nachbarrechtliche Probleme sowie der Architektenvertrag zu prüfen, desgleichen die Baubeschreibung und die Geltendmachung und Durchsetzung der Mängelansprüche.
Bautechnische Beratung
Die bautechnische Beratung besteht in der Prüfung der Baubeschreibung, des Architektenvertrages und der Planunterlagen, des Aufteilungsplanes sowie der Mängelfeststellung und der Abnahme des Eigentums. Sie umfaßt auch die Beratung im Rahmen der Werterhaltung des Gemeinschaftseigentums durch Instandhaltung und Instandsetzung, sowie Fragen des Aus- und Anbaus und der Renovierung.
Die Finanzierungsberatung des BWE
Bei der Finanzierungsberatung geht es um die Zweckmäßigkeit der Finanzierung, weiter um die Beschaffung von Finanzierungsmitteln, die rechtliche Absicherung der Baukredite, deren eventuelle Umwandlung und vorzeitige Rückzahlung. Dieser Bereich wird von den Kooperationspartnern des Verbandes – also in vielen Fällen von den örtlichen Sparkassen bzw. diversen Finanzierungsfachleuten – wahrgenommen.
Die Versicherungsberatung des BWE
Bei der Versicherungsberatung geht es um die Zweckmäßigkeit von Versicherungen, aber auch um Fragen der Über- oder Unterversicherung.
Welche Versicherung ist die Richtige? | Wann ist meine Versicherung eintrittspflichtig? | Welche Schadensposten muß die Versicherung übernehmen?
Die steuerliche Beratung des BWE
Die steuerliche Beratung befaßt sich u.a. mit Fragen zur Grunderwerb- und Grundsteuer, der Abschreibungsmöglichkeiten, Erbschaft- und Schenkungsteuer. Es werden Probleme bei der Geltendmachung von Zinsen, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und Ausschöpfung der Abschreibungsmöglichkeiten geprüft.
Weitere Leistungen des BWE
Als Mitglied überprüfen wir für Sie Ihren aktuellen oder künftigen Mieter auf seine Zahlungsfähigkeit (Solvenzcheck). Zudem haben Sie die Möglichkeit, die bei den Geschäftsstellen aufliegenden Sachverständigenverzeichnisse einzusehen.
Auf Wunsch können Sie die umfangreiche Fachliteratur beim Landesverband nutzen. Darüber hinaus erhalten Sie gegen eine geringe Vergütung Vertragsmuster und Vordrucke über den Verband. (Mietvertrag für Wohnungen, Garagenmietvertrag, Verwaltervertrag, Hausmeistervertrag, Vertretungsvollmacht, Bestandsverzeichnis für Verwalterunterlagen etc.)
Im Rahmen seiner Tätigkeit bietet der BWE Fachvorträge im Immobilienbereich an. Außerdem hält er Seminare für Eigentümer, Verwaltungsbeiräte und Verwalter ab. Als zusätzlichen Service können Mitglieder eine Rechtsschutzversicherung für Miet- und Grundstücksangelegenheiten zu erheblich reduzierten Prämien abschließen.
Jedes Mitglied erhält automatisch viermal jährlich die Zeitschrift „WOHNUNG & HAUS” zugesandt. Der BWE hat darüber hinaus die Aufgabe, Einfluss auf den Gesetzgeber zu nehmen, sei es im Rahmen der Änderung bestehender oder bei der Vorbereitung neuer Gesetze.