Rechtsanwalt Dr. Thomas Brändlein zum neuen Landesvorsitzenden des BWE gewählt
BWE-Landesversammlung in München lehnt Habecks Heizungsgesetz ab

Der Gesetzentwurf sei nicht technologieoffen, sondern favorisiere einseitig strombetriebene Wärmepumpen. Zusammen mit dem geplanten Verbot von neue Heizungen ohne Wärmepumpe ab dem 01.01.2024 führt dies zu einer existenzbedrohenden Belastung der Eigentümer/Vermieter, so Landesvorsitzender Dr. Brändlein.
Denn die weitaus meisten älteren Gebäude könnten nicht einfach nur mit einer Wärmepumpe, deren Kosten bei 30.000,00 € bis 60.000,00 € liegt, ausgerüstet werden. Vielmehr sind nach Auskunft der Heizungsinnung neue Heizkörper oder eine Fußbodenheizung, neue Fenster, neue Türen, eine Außen-, Kellerdecken- und Dachdämmung erforderlich, was die Kosten auf weit über 100.000,00 €, wahrscheinlich aber auf bis zu 250.000,00 € ansteigen läßt.
Viele kleine Häusleeigentümer werden sich das nicht aus eigenen Mitteln leisten können und bekommen, so sie über 60 Jahre alt sind und nicht über sonstige erhebliche Vermögenswerte und Einkommen verfügen, dafür auch kein Darlehen mehr von einer Bank. Dann bleibt Ihnen nur noch der Verkauf, aber dann mit gehörigem Abschlag und damit einhergehender Vermögensvernichtung, ein finanzieller Ruin und den Verlust der Altersvorsorge. Der Preisverfall bei solchen Immobilien hat nach Bekanntwerden des Gesetzentwurfes bereits eingesetzt.
Da gleichzeitig einerseits die jetzt noch bestehenden Ausnahmevorschriften, wonach eine Nachrüstung von unterbleiben darf, wenn sich innerhalb angemessener Frist nicht amortisiert, ersatzlos gestrichen und andererseits zahlreiche neue, jeweils mit 50.000,00 € bewehrte Bußgeldtatbestände bei Verstößen gegen das neue Gesetz eingeführt werden sollen, führt dies zu einer nicht hinnehmbaren Kriminalisierung der Eigentümer/Vermieter, so Dr. Brändlein abschließend.
(Quelle: 100% Bamberg Juni 2023, Foto : Claus Riegl, CR-Fotografie )